Ungarn. Entdemokratisierung, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Homophobie

Seit 2010 regiert die völkische Regierungskoalition, bestehend aus der Fidesz-Bürgerunion und der Christlich-Demokratischen Partei (KDNP) mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit in Ungarn. Es muss erwähnt werden, dass die extrem rechte Partei Jobbik bei den letzten Parlamentswahlen ebenfalls äußerst stark, nämlich als drittstärkste Partei mit fast 13% ins Parlament kam. Da sowohl die Regierungskoalition, als auch Jobbik die gleiche völkische Ideologie haben, ist es im Zusammenhang mit Ungarn nicht aufschlussreich, über einen „rechten Rand“ zu sprechen, da das, was gemeinhin die extrem rechte Ideologie oder die Ideologie der so genannten „Neuen Rechten“ ausmacht, nämlich die völkische, in Ungarn Mainstream ist.
 
Nation und Europa
So teilen beide die Einstellung, dass die ungarische Nation eine völkische (ung.: népnemzeti), d.h. eine kulturell und blutmäßige und organisch entstandene Abstammungsgemeinschaft, eben eine Volksgemeinschaft, ein Volkstum der Magyaren sei. Die Blut- und Bodenthese ist nicht nur Kernelement der Ideologie von Jobbik, sondern auch der Regierung. Diese Ideologie ist revanchistisch und imperialistisch, da sie unter „Nation“ ein größeres Gebiet versteht, als das, was innerhalb der gegenwärtigen Landesgrenzen liegt,  was zugleich die Infragestellung des sog. „Schandfriedens“ von Trianon (1920) bedeutet. Entsprechend dieser Auffassung der Nation wird das Idealbild von Europa deklariert als ein „Europa der Nationen“ aufgefasst, mit anderen Begriffen ein „Europa der Vaterländer“, das ein Nebeneinander von homogenen Volksgemeinschaften annimmt. In der Forschung wird diese Auffassung oder diese Europakonzeption „Ethnopluralismus“ oder Neorassismus genannt. Nach dem Faschismusforscher Roger Griffin ist das Konzept „Europa der Nationen“ faschistisch.
 
Mediengesetz, Grundgesetz
Die reaktionäre Wende fand ihren Ausdruck in Ungarn bereits im Mediengesetz, das am 01. 01. 2011 in Kraft trat. In der sogenannten „Medienverfassung“, die als eine Art Präambel des Mediengesetzes aufgefasst werden kann, ist neben dem Minderheitenschutz auch der „Schutz der Mehrheit“ vorgeschrieben. Die Präambel des genau ein Jahr später (01. 01. 2012) in Kraft getretenen neuen „Grundgesetzes“ stützt sich auf die völkische Nation. Aus der Präambel ist der Begriff Republik verschwunden, Ungarn heisst jetzt konsequent „Magyarenland“. In der völkischen Kommunikation zählt nicht das Individuum, sondern das nationale Kollektiv. Im Gegensatz etwa zum deutschen Grundgesetz, in dem die Unantastbarkeit der Menschenwürde betont wird, ist in der Präambel des ungarischen Grundgesetzes von „nationalem Glaubensbekenntnis“ die Rede. Die daraus folgende Sakralisierung der Nation ist in Ungarn äußerst lebendig und schlägt sich vor allem in der Verbreitung des Neuheidentums nieder. Obwohl in der Präambel die christlichen Werte hervorgehoben werden, ist das Grundgesetz somit mitnichten christlich, sondern völkisch und letztlich heidnisch. In der Präambel steht auch, dass die „Heilige Krone“ die Kontinuität mit der früheren, „historischen Verfassung“ sowie die „Einheit der Nation“ symbolisiere. Wenn man aber diese Hinweise aus der Kulturgeschichte kennt, dann weiß man, dass es hier um die „Lehre der Heiligen Ungarischen Krone“ geht, eine Lebensraumideologie im Karpatenbecken.
 
Die Menschenrechtsverletzungen können also aus dem Grundgesetz abgeleitet werden.
Aus der völkischen Auffassung des Grundgesetzes folgt, dass Mindenheitenpolitik Volkstumspolitik ist. Das heisst, dass zwar der Schutz des „Zigeunertums“ oder des „Judentums“ betont werden, doch der strukturelle Antisemitismus und der strukturelle Antiziganismus werden nicht nur nicht eingedämmt, sondern sogar gefördert.
 
Aus der Tatsache, dass die Mehrheit (die „Volksgemeinschaft“) schützenswert ist, ergibt sich die bereits auf die Rechtspraxis übertragene Täter-Opfer-Umkehr, nach der Minderheiten wegen „Volksverhetzung und Magyarenfeindlichkeit“ verurteilt wurden.
 
Nach dem neuen Grundgesetz sei in Ungarn 1944, mit der Besetzung durch Deutschland, die Rechtskontinuität unterbrochen worden. Es wird auf die Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg zurückgegriffen und propagiert, Ungarn sei nicht nur bis zum Abzug der Roten Armee (1991), sondern eigentlich bis zu den Parlamentswahlen 2010 ein besetztes, letztlich „fremdbestimmtes“ Land gewesen („fremdbestimmt“ = antisemitische Konnnotation: „zionistic occupied“).
 
Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz

Das neue Staatsbürgerschaftgesetz das dem Ius-Sanguinis-Prinzip folgt, bezieht die im Ausland lebenden VolkstumsmagyarInnen inzwischen nicht nur kulturell, sondern auch rechtlich-administrativ in den Nationsbegriff. VolkstumsmagyarInnen können demnach auch dann die ungarische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie nicht in Ungarn leben.
 
Infolge der völkischen Staatsbürgerschafts- und Sozialpolitik wurde die auf etwa 10 Mio. geschätzte Bevölkerung Ungarns in den letzten vier Jahren nach ethnischen Gesichtspunkten regelrecht umstrukturiert. Während auf der einen Seite über eine halbe Million AuslandsmagyarInnen die ungarische Staatsbürgerschaft erhielten, so dass sie auch im Sozialsystem wahrnehmbar sind, fielen in der gleichen Zeit innerhalb des Landes infolge der rassistischen, vor allem antiziganistischen Sozialpolitik etwa genau so viele aus dem sozialen Netz, während etwa noch einmal genau so viele (regierungskritische Linksliberale oder rassistisch Bedrohte) das Land verlassen mussten. Zugleich wächst der Homogenisierungsdruck auf die Andersdenkenden im Land. Durch das neue menschenunwürdige Sozialgesetz leben heute zudem etwa vier Millionen Menschen unterhalb der Armutsgrenze.
 
Sozialdarwinismus, Bildungs- und Kulturpolitik
Neben den verschiedenen Formen von Rassismen wird auch der Sozialdarwinismus in Ungarn institutionell befeuert. Dies zeigt sich nicht nur in einem Boom revisionistischer historischer Bezüge wie beispielsweise Würdigungen für das langjährige ungarische Staatsoberhaupt Miklós Horthy, der bereits weit vor dem 2. Weltkrieg antijüdische Gesetze erließ und Mitverantwortung am Holocaust gegen die ungarischen JüdInnen trug. Im Nationalen Grundlehrplan (NAT) werden zudem antisemitische Schriftsteller der Zwischenkriegszeit als Lektüre empfohlen. Antisemitische und revisionistische Historiker und Journalisten sowie rechtsradikale Künstler werden staatlich gefördert und ausgezeichnet. Der 2011 ausgezeichnete Journalist Zsolt Bayer schrieb im Fidesz-nahen Rechtsaußenblatt „Magyar Hírlap“: „Ein bedeutender Teil der Zigeuner ist nicht geeignet, unter Menschen zu leben. Sie sind Tiere. Diese Tiere sollen nicht sein dürfen. In keiner Weise. Das muss gelöst werden – sofort und egal wie.“
 
Medien
Ein Medienpluralismus und ein freier Informationsfluss existieren de facto nicht mehr, selbst die „öffentlich-rechtlichen“ Medien sind völkisch gleichgeschaltet. Oppositionelle kommen in ihnen kaum zu Wort, im Gegenteil, gegen sie wird gehetzt, so dass „Linksliberale“ inzwischen das gemeinsame Feindbild von Fidesz-KDNP und Jobbik sind. Es gibt einen einzigen oppositionellen Fernsehsender und zwei Radiosender, die jedoch nur in Budapest oder nur  übers Internet zu empfangen sind. Das Internet ist frei und ist somit Schauplatz der oppositionellen Aktivitäten schlechthin, so z.B. das Facebook.
 
Wahlgesetz
Das neue Wahlgesetz und die Neuordnung der Wahlbezirke in Ungarn bringen eindeutig der Regierungskoalition in Vorteil. Die von der Fidesz vorgeschlagene WählerInnenregistrierung richtet sich vor allem gegen soziale deklassierte, mehrheitlich auf dem Land lebende Roma und ist eine Hürde bei der Ausübung der demokratischen Teilhabe. Nach der Analyse von Kim Lane Scheppele (https://www.law.upenn.edu/cf/faculty/kscheppe/) unterscheidet das neue Wahlgesetz verschiedene Kategorien der StaatsbürgerInnen. Durch das Nationalitätenwahlgesetz, von dem vor allem Roma und Romnja betroffen sind, werden diese gezwungen, entweder den Vertreter, die Vertreterin ihrer nationalen Minderheit oder eine Partei zu wählen. Haben sie sich für eine Version entschieden, müssen sie für immer dabei bleiben, sie können sich nicht entregistieren. Andere Wahlberechtigte trifft dieses Gesetz nicht. Die AuslandsmagyarInnen in den Nachbarländern können sich online für die Wahlen registrieren lassen und können per Briefwahl wählen, während die in den letzten Jahren ausgewanderten Wahlberechtigten bei der online Registrierung viel mehr Hürden nehmen müssen und persönlich an den Auslandsvertretungen erscheinen müssen. Gehindert werden sie durch falsche Informationen seitens der Behörden.
Wohl diesem Umstand ist es zu verdanken, dass die Regierungskoalition noch immer die Wählermehrheit für sich behaupten kann.
 
Feindbilder – Antisemitismus, Homophobie
In der Gesamtkommunikation der Regierung sind immer wieder antisemitische Konnotationen zu entdecken, vor allem, dass die Linken fremdbestimmt seien. In der Fachliteratur heisst dies die Annahme einer „zionistic occupied“ (zionistisch besetzten) Partei, und im Hintergrund dieser Konnotation steckt der „Mythos vom jüdischen Kommunismus“. Linke Politiker werden immer wieder von Regierungsmitgliedern antisemitisch angegriffen, und auch die liberale Intelligenz oder liberale Journalisten gehören zu den Feindbildern der Regierung. Da das Grundgesetz nur die Ehe zwischen Mann und Frau anerkennt, folgt daraus die homophobe Haltung der Regierung.
 
Der antisemitische, antiziganistische und homophobe Hass richtet sich außer den jüdischen Gemeinden auch gegen Linke und Linksliberale, gegen Roma und Romnja, gegen Arme und Obdachlose sowie gegen die LGBTQ-Community.
 
Antiziganismus
Nicht nur, dass die Angehörigen der größten Minderheit Europas in Ungarn in großer Armut, ausgegrenzt von Bildung, Gesundheitsvorsorge und gesellschaftlicher Teilhabe leben. Die völkische Regierung treibt die Diskriminierung und Ausgrenzung mit faktischen Sondergesetzen auf die Spitze. Bürgerrechtsorganisationen sprechen bereits von tagtäglichen Menschenrechteverletzungen  von Amts wegen.
 
Maßnahmen, die sich vor allem gegen Roma richten:
Die Auszahlung von Sozialhilfe wird seit 2012 an den Zwang zu gemeinnütziger Arbeit und Ordnungskontrollen in Wohnungen geknüpft, das Pflichtschulalter wurde auf das Ende des 15. Lebensjahres herabgesetzt, junge Frauen unter 18 bekommen keine Erstgeburtshilfe („unter 18 haben die ihren Platz in der Schulbank“), an manchen Orten dürfen Romakinder am Schwimmunterricht nicht teilnehmen, weil sie „das Wasser verschmutzen“, in Roma Ghettos, mit Häusern ohne Wasseranschluss wurden letzten Sommer öffentliche Brunnen gesperrt, um den „übermäßigen Wasserverbrauch“ einzudämmen, und zu alledem hat Superminister Balog die „liebevolle Segregation“ von Romakindern eingeführt. Das bedeutet nach der Meinung des Bürgerrechtlers Aladár Horváth nicht die erwünschte Emanzipation, sondern die Ausbildung einer Gruppe, die loyal ist gegenüber der gegenwärtigen Regierung und die perspektivisch als Multiplikator die völkische Idee verbreiten soll. Diese junge Elite verbreite bereits heute antiziganistische Stereotype. (diese Maßnahme wurde zwar gerade als verfassungswidrig erklärt, doch eingeführt ist sie dennoch).
 
Auch Arme und Obdachlose werden tagtäglich kriminalisiert, sie erfahren einen strukturellen Rassismus. Ein 2011 Jahr erlassenes Gesetz legitimiert die Vertreibung von Wohnungslosen aus dem öffentlichen Raum. Für die Betroffenen bedeutet dies heftige Geldstrafen, Inhaftierung und Gewalt durch Sicherheitsdienste und Behörden. Nachdem das Verfassungsgericht auch dieses Gesetz kassiert hatte, hat das de facto-Verbot der Wohnungslosigkeit seit März 2013 Verfassungsrang.
 
Die menschenrechtswidrige offizielle ungarische Politik bestärkt die, die ihre menschenfeindlichen Einstellungen in Gewalt umsetzen. 2013 wurden die drei Mörder von sechs Roma zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Wie im Fall des Nationalsozialistischen Untergrund in Deutschland bescheinigen BeobachterInnen des Prozesses den Behörden ein inkonsequentes und rassistisch gefärbtes Vorgehen bei den Ermittlungen. Die ungarische Gesellschaft habe auf die rassistischen Gewalttaten „im Großen und Ganzen gleichgültig und verschlossen“ reagiert, so der  Bürgerrechtler Aladár Horváth.
 
Paramilitärs
Die mangelnde Abgrenzung der Fidesz von der neonazistischen Jobbik-Partei, die Roma  mit der eigenes gegründeten paramilitärischen „Neue ungarischen Garde“ (trotz ihres rechtskräftigen Verbotes 2009) weiterhin einschüchtert, schlägt sich unter anderem in der Erweiterung der Rechte paramilitärischer Bürgerwehren nieder (mit dieser Gesetzesnovellierung wurde das Recht auf bewaffneten Selbstschutz auf eigenem Grund und Boden eingeführt).
 
NGO-s, universale christliche Kirchen, Opposition
Die Arbeit von demokratischen NGOs wird administrativ behindert oder juristisch verfolgt, während paramilitärische Organisationen nicht nur weiter agieren, sondern sich aufrüsten und Trainingscamps abhalten dürfen. Da der Universalismus als Feindbild gilt, werden nicht-völkische, universal-christliche Gemeinden an ihrer Arbeit gehindert. Die Opposition ist gesplittert. Die Splitterung erfolgt jeweils entlang der ideologischen Linie völkisch-weniger-völkisch oder völkisch-nicht-völkisch. Es gibt jedoch kaum Gruppierungen, die sich dem immensen ethnonationalistischen Sog dezidiert widersetzen und konsequent die universalen Menschenrechte vertreten. Selbst die Gruppen, die die Bezeichnung „antifaschistisch“ in ihren Namen tragen, vertreten einen regressiven Antikapitalismus und einen „Antisemitismus von Links“, ja sie sind alle – mehr oder weniger – antizionistich-israelfeindlich eingestellt. Die einzige kleine Partei, die konsequent entlang der universalen Menschenrechte politisiert, scheint momentan die kleine Partei Demokratische Koalition/ DK (mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten Ferenc Gyurcsány) zu sein.

Abgeordnetenhaus von Berlin, Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Anhörung zum Thema „Aktuelle Situation der Menschenrechte und der Pressefreiheit in der Republik Ungarn“ in der 37. Sitzung, am 5. März 2014

Magdalena Marsovszky

Lehrbeauftragte Hochschule Fulda – Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften, Mitglied im Villigster Forschungsforum zu Nationalsozialismus, Rassismus und Antisemitismus e.V. (http://forschungsforum.net/user/107)