Ein Beispiel unter vielen: Abschiebung von Roma in das “sichere Herkunftsland” Mazedonien

Am 3. Juli wurden Serbien. Mazedonien und Bosnien und Herzegowina in einer Abstimmung im Innenausschuss zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt (siehe die Pressemitteilung des Bundestages sowie den Gesetzesentwurf). Dass ein Land sicher ist, kann hierzulande offensichtlich einfach “erklärt” werden, bedarf aber wohl keiner Begründung oder eingehenderen Prüfung. In einem Rechtsgutachten für Pro Asyl kommt auch Dr. Reinhard Marx zu der Ansicht, dass es an einer Auseinandersetzung mit den verfassungsrechtlichen Kriterien für die Einstufung von Staaten als “sicher” fehle. Dr. Karin Waringo zeigt im Rechtsgutachten zu Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien sowie der Quellenanalyse zu Serbien zahlreiche Gründe dafür auf, die gegen die vermeintliche Sicherheit dieser Länder sprechen.
Letztendlich ging es im Bundestag nicht um die Auseinandersetzung mit der tatsächlichen Situation in den Staaten, sondern offensichtlich (gleich an erster Stelle im Gesetzesentwurf) wieder einmal um eine “das Boot ist voll” Rhetorik und die Deutungshoheit darüber, wer aus welchem Grund flüchten darf um in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich Asyl beantragen zu können.

Die beiden Schicksale, die der Journalist Jürgen Weber dokumentiert hat, stehen symptomatisch für eine Praxis, die nicht nur in Mazedonien, sondern auch in Serbien und Bosnien und Herzegowina üblich ist und die gezielt bestimmte Gruppen von der Ausreise ins EU-Ausland abhalten soll.
Anfang Juli reiste Jürgen Weber nach Mazedonien, um das weitere Schicksal der im Mai aus Konstanz abgeschobenen Familie Osmanov und eines bereits im Februar ebenfalls abgeschobenen Paares zu verfolgen. Alle Abgeschobenen sind seit dem Zeitpunkt, als sie ihre Pässe im Rahmen des Asylverfahrens den deutschen Behörden übergaben, nicht mehr in deren Besitz. Die Pässe wurden bei der Abschiebung offensichtlich unmittelbar den mazedonischen Behörden übergeben. Es wird zur Zeit rechtsanwaltlich geprüft, ob diese Praxis gegen geltendes Recht verstößt.
Anhand dieser konkreten Abschiebungen lässt sich gut aufzeigen, wie das “sichere Herkunftsland” Mazedonien insbesondere mit (abgeschobenen) Roma umgeht und sie t.w. bereits an der Ausreise hindert. Mehr dazu im Bericht von bzw. auch im Interview von Radio Dreyeckland mit Jürgen Weber. Im Rahmen seiner Reise übergab der Journalist auch die zuvor bei einer Veranstaltung gesammelten Spenden an die Familie Osmanov.

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass der bereits im Februar mit seiner Freundin abgeschobene Rom von der mazedonischen Polizei verhaftet und mehrfach zu seinen Fluchtgründen, dem deutschen Asylantrag sowie Kontakten in Deutschland befragt worden ist. Mittlerweile wurde ein Anwalt eingeschaltet; der junge Mann wurde freigelassen.

Anhand dieser Schicksale zeigt sich einmal mehr, welchen Schikanen Geflüchtete ausgesetzt sind und wie ihre Grundrechte – auch in Deutschland – mit Füßen getreten werden.

Quelle + weiterführende Links: Ecoleust
Stand: 30.07.2014