Antiziganistischer Flaschenwurf: 10 Monate Haft – Rechtsrock-Klingelton im Gerichtssaal

Wegen eines antiziganistisch motivierten Flaschenwurfs wurde ein 24-jähriger Berliner heute, am 16.10.18, zu einer zehnmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Ein Mitangeklagter 20-Jähriger, auf den das Jugendstrafrecht angewandt wurde, muss für eine Woche in Arrest. Die beiden waren nach Ansicht des Gerichts die Rädelsführer einer Gruppe von etwa 15 Personen, die am späten Abend des 24.11.2017 einen Zirkus in Berlin-Adlershof angriff und die Mitglieder des Familienbetriebs antiziganistisch beschimpfte, bedrohte und mit Flaschenwürfen attackierte. Da die Flaschen die Opfer nicht trafen, wurden die Angeklagten wegen versuchter gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung bestraft.

Am Abend des 24.11. traf sich der verurteilte 24-jährige John R. mit Freunden, den Mitangeklagten Nico W. (20 J.) sowie Michel S. (25 J.), an einem Supermarkt nahe des Zirkus, um gemeinsam zu Trinken und “ein bisschen zu feiern”. Bereits eine Woche zuvor war nach Zeugenaussagen aus einer ähnlichen Runde, die R. anführte, der Zirkus mit Knallkörpern angegriffen worden.

W. und S. entschlossen sich im Verlauf des Abends, gegen die Zirkuswagen zu urinieren und schlugen massiv gegen eine der Türen. Als deren Besitzer herauskam, wurde er von R. mit der Frage begrüßt, ob er sich noch an ihn erinnere und beschimpft.

Zur Auseinandersetzung stießen zwei weitere Mitglieder des Zirkus und etwa ein Dutzend Freunde der Angreifer hinzu, die sich in der Nähe aufhielten. Neben Beleidigungen wie “Zigeunerpack” drohten Teile der angreifenden Gruppe auch, die Wagen in Brand zu stecken und die Mitglieder des Familienbetriebs “totzuschlagen”. Der Angeklagte S. räumte ein, “Naziparolen” gehört zu haben. Die Opfer der Attacke berichteten vor der Strafkammer des Amtsgericht Tiergarten von etwa sechs Bierflaschen, die auf sie geworfen worden seien. Einer der Würfe konnte R. zugeordnet werden. Ein weiterer, dem sein Opfer nur knapp ausweichen konnte, sei von einem Angreifer ausgeführt worden, der in einem gesonderten Verfahren strafrechtlich verfolgt wird. Die Angreifer flüchteten, nachdem die von den Opfern herbeigerufene Polizei eintraf.

John R. sprach einen der Betroffenen etwa eine Woche nach der Tat erneut vor dem Supermarkt an und drohte, dies sei “seine Stadt und sein Bezirk”. Alle Angeklagten stritten ab, selbst Flaschen geworfen zu haben.

Die Betroffenen, die im Verfahren als Zeugen auftraten, berichteten, noch nie derart massiv angegangen worden zu sein. Antiziganistische Beleidigungen seien hingegen an der Tagesordnung. Während ihres Aufenthalts in Adlershof hätten sie derartige Diskriminierungen aber besonders oft erdulden müssen. Von dem Angriff seien insbesondere die teils sehr jungen Kinder der Familie verängstigt gewesen, die mehrere Wochen unter Schlafstörungen gelitten hätten.

Für Nico W. forderte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von 6 Monaten auf Bewährung. Da er zum Tatzeitpunkt als Heranwachsender galt, musste entschieden werden, ob die Bestrafung nach dem Jugendstrafrecht noch in Frage käme. Der Vorsitzender Richter Günter Räcke entschied sich für dessen Anwendung und verurteilte W., gegen den in der Vergangenheit unter anderem wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (das Verfahren wurde eingestellt) und Körperverletzung ermittelt worden war, zu einem einwöchigen Arrest, damit er eine “Zellentür ohne Klinke einmal von innen sehen” und sich über sein künftiges Verhalten Gedanken machen könne. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Gedanken an Sühne oder Abschreckung sollen bei der Strafzumessung keine Rolle spielen.

Über W.s politische Gesinnung und den Hintergrund der Tat gab ein Vorfall am Ende des Prozesses Aufschluss. Während des Schlusswortes der Staatsanwältin klingelte W.s Handy: zu hören war für einige Sekunden das Gitarrenintro des Lieds “Deutschland den Deutschen” der Band “Böhse Onkelz”.

John R. verbarg seinen Pullover der als rechts geltenden Band “Frei.Wild” erst nach mehrmaliger Aufforderung durch seinen Verteidiger.

Einer der Angeklagten nutzt mutmaßlich ein Facebook-Profil, bei dem er seinen Namen mit dem Zusatz “Arisch” versehen hat. Wie ein weiterer Angeklagter hat er NPD-Seiten mit “gefällt mir” markiert.

Bezüglich des einschlägig vorbestraften R. folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft: Zehn Monate Haft ohne Bewährung. Die antiziganistische Attacke fiel außerdem in den Bewährungszeitraum einer sechsmonatigen Haftstrafe wegen Körperverletzung, deren Vollstreckung nun droht.

Der Mitangeklagte Michel S. wurde freigesprochen, da sich der Verdacht, unmittelbar an der Tat beteiligt gewesen zu sein, im Verfahren nicht bestätigte. Auch die Staatsanwaltschaft plädierte nach der Beweisaufnahme nur noch auf Freispruch.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Quelle: JFDA
Stand: 26.10.2018