Massenabschiebungen von Roma geplant

Große Koalition will das Asylverfahrensgesetz ändern / Kritik von Pro Asyl und Linkspartei
Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina sollen zu »sicheren Herkunftsländern« erklärt werden. Dabei werden Roma dort im Alltag vielfach diskriminiert.

Die Bundesregierung plant Massenabschiebungen von Asyl suchenden Roma aus den Balkanstaaten. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vor, der »nd« vorliegt.

Demnach sollen Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina »als sichere Herkunftsstaaten (…) eingestuft« werden, um »Asylverfahren (…) schneller bearbeiten und – im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag – den Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können. Deutschland wird dadurch als Zielland für aus asylfremden Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv«, heißt es im Entwurf. Man sei zu dem Ergebnis gelangt, »dass in den genannten Staaten (…) weder politische Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts stattfindet«.

Die LINKE-Innenpolitikerin Ulla Jelpke kritisiert dies scharf und fordert die Länder auf, »diesem Vorhaben im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern«. Es gehe dabei »zu 90 Prozent um Roma, die vor systematischer Diskriminierung und existenzgefährdender Ausgrenzung und Armut« fliehen. In den betreffenden Staaten seien Roma »vielfachen Formen der Diskriminierung ausgesetzt, die zusammengenommen durchaus Flüchtlingsschutz begründen können«, doch werde derselbe »auf dem Altar einer populistischen Debatte geopfert«, so Jelpke.

Ein derartiges Gesetz ist Teil des Koalitionsvertrages. Nun solle es per Eilverfahren durchgesetzt werden, klagt Bernd Mesovic von »Pro Asyl«. Die Verbände hätten gerade mal eine Woche Zeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Den zehnseitigen Entwurf findet er »ausgesprochen dünn«.

Laut Mesovic soll das Gesetz ohnehin nur »eine Praxis festschreiben, die de facto schon vorherrscht«. Bereits seit 2012 würden Asylanträge aus diesen Staaten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anweisung des Bundesinnenministeriums mit Vorrang bearbeitet. Eine ernsthafte Prüfung der Fluchtgründe gebe es nicht, die Ablehnung stehe in schon vor dem Verfahren fest. »Das Bundesamt verhält sich jetzt schon so, als sei dieses Gesetz in Kraft«, sagt Mesovic. Dass nun in der Gesetzesbegründung die vom Ministerium bestellte Ablehnungsquote von nahezu 100 Prozent als Argument dafür herhalten müsse, diese Länder generell als sicher einzustufen, findet der Experte »tautologisch«.

Laut Bundesinnenministerium ist die Zahl der Asylanträge aus den betreffenden Staaten seit der Aufhebung der Visapflicht in den Jahren 2009 und 2010 rapide gestiegen. Im Januar 2014 sei mehr als ein Viertel der insgesamt rund 14 500 in Deutschland gestellten Asylanträge auf diese Staaten entfallen.

Quelle: neues Deutschland
Stand: 28.02.2014