Deutsches Gericht: Roma in Serbien verfolgt

Deutschland: Gericht spricht Roma aus Serbien Schutz zu

Urteil: Schutz der Menschenrechte ist für Roma in Serbien nicht garan­tiert; Ausreise­ver­bot für Roma stellt Ver­fol­gungs­hand­lung dar.
PRO ASYL: Pauscha­le Ein­stu­fung von Westbalkanstaaten als „sichere Herkunfts­länder“ ist nicht zu recht­fer­tigen.

Während die Große Koalition ein Gesetz vorberei­tet, das Serbien, Bosnien-Her­zego­wina und Mazedonien zu „sicheren Herkunftsländern“ von Asyl­suchen­den erklärt und Asyl­anträge aus diesen Ländern pauschal abweh­ren soll, hat ein Stuttgarter Gericht zwei Ange­hö­rige der Roma-Min­derheit in Serbien als Flüchtlinge an­erkannt.

Die Asylanträge der beiden serbischen Staatsbürger waren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Dezem­ber 2013 als „offensicht­lich unbegrün­det“ abge­lehnt wor­den. Dagegen hatten die beiden Ange­hö­rigen der Roma-Min­der­heit geklagt – erfolg­reich: Ende März 2014 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Ent­schei­dung des Bundesamts gekippt und den beiden Klägern die Flüchtlings­eigenschaft (…) zugespro­chen. PRO ASYL begrüßt die umfas­sende menschen­recht­liche Ausei­nan­der­setzung des Verwal­tungs­gerichts mit der Situation von Roma in Serbien. „Wir hoffen, dass sich viele Gerichte diesem posi­tiven Beispiel anschlie­ßen werden“, sagte Marei Pelzer, Rechts­pol­itische Referentin von PRO ASYL.

In seiner Begründung macht das Gericht deutlich, dass Roma dort extrem benachteiligt werden und gezwun­gen sind, am Rand der Gesell­schaft zu leben. Dabei stützt es sich sowohl auf Berichte des Auswärtigen Amtes als auch auf ein Gutachten von Dr. Karin Waringo. Die Expertin der Roma-Or­ga­ni­sa­tion Chachipe hatte für den PRO-ASYL-Bericht „Serbien – ein sicherer Herkunftsstaat von Asylsuchenden in Deutschland?“ Quellen zur Men­schen­rechts­situation in Serbien aus­ge­wertet. Sie wurde vom Ver­waltungs­gericht auch als sach­verstän­dige Zeugin an­gehört.

Ausdrücklich folgt das Gericht Waringos Einschätzung, dass der serbische Staat Roma keinen hinreichenden Schutz gegen die häufiger wer­denden Übergriffe von Dritten gewährt. Als aus­schlag­gebend bezeichnet das Gericht die Beschränkung von Freizügigkeit und Menschen­rechten der Roma in Serbien. Denn das serbische Recht stelle die Ausreise mit der Absicht, Asyl zu beantra­gen, unter bestimm­ten Umstän­den unter Strafe. Dies verletzt nach Auffas­sung des Gerichts die die Euro­päi­sche Menschenrechtskonvention wie auch die in der ser­bischen Verfas­sung gewähr­te Ausreisefreiheit. Da­her liege eine Verfolgungshandlung vor. Da ent­sprechende staatliche Kontroll­maß­nahmen selektiv auf die Minder­heit der Roma zielten, knüpfe die Ver­fol­gung auch an ein asyl­rele­van­tes Merk­mal an.

Die Gerichtsentscheidung macht deutlich, was PRO ASYL in der Stellungnahme zum aktuel­len Gesetz­gebungs­ver­fahren hervor­geho­ben hat: Es bedarf einer diffe­ren­zierten Auseinan­der­setzung mit dem Einzelfall und mit der syste­ma­ti­schen rassistisch moti­vier­ten Diskrimi­nierung der Roma, um zu sach­gerechten Ergebnissen zu kom­men. Die pauschale Einstu­fung der ex-jugoslawischen Staaten als „sichere Her­kunfts­länder“ wie es der aktuelle Gesetzent­wurf der Bundes­re­gie­rung vor­sieht, ist nicht zu rechtfertigen.

Quelle: dRoma Blog
Stand: 29.04.2014