Zentralrat der Sinti und Roma erstattet Anzeige gegen Polizei

Baden-württembergische Polizeimitarbeiter sollen rassistische Kommentare in NSU-Akten geschrieben haben. Darunter sind Begriffe wie „Neger“ und „Zigeuner“.

Der Vorsitzende des Zentralrats der Sinti und Roma, Romani Rose, hat wegen diskriminierender Aktenvermerke baden-württembergische Polizeimitarbeiter angezeigt. In einem Schreiben an Landesinnenminister Reinhold Gall (SPD) verlangte Rose, dass die Verfasser der Vermerke wegen Verleumdung und Beleidigung zur Verantwortung gezogen werden müssten. Bei den Aktenvermerken handele es sich um „schlimmen Rassismus, der dem Jargon der Nationalsozialisten“ ähnele, sagte Rose. In den Akten aus Baden-Württemberg, in denen es um den Fall der ermordeten Polizisten Michèle Kiesewetter geht, sei von einem „Neger“ die Rede, und Roma würden als „Zigeuner“ bezeichnet, die „typischerweise lügen“, schrieb der Tagesspiegel. Zudem gehe aus einem amtlichen Vermerk hervor, dass Psychologen über einen Lügendetektortest bei einem Roma geschrieben hätten, der Mann sei ein „typischer Vertreter seiner Ethnie“, was bedeute, dass „die Lüge ein wesentlicher Bestandteil seiner Sozialisation“ sei. Rose bat Minister Gall auch darum, sich von den Aktenvermerken zu distanzieren: „Es muss umgehend klargestellt werden, dass die Träger der politischen Verantwortung für die Polizei in Baden-Württemberg derartiges Gedankengut ächten, das sich scheinbar wie ein roter Faden durch das Kiesewetter-Verfahren zieht.“

Kollege schildert Erinnerung an Kiesewetter-Mord

Die Akten werden derzeit im NSU-Prozess in München genutzt. Dort sagte ein Kriminalermittler aus, der mit Kiesewetters Kollegen Martin A. ein Jahr nach dem Mord den Tatort besuchte. A. war bei dem Angriff schwer verletzt worden. Als A. den Tatort verließ, sei er aufgewühlt gewesen, sagte der Zeuge: „Er sagte, er könne sich wieder erinnern, dass Michèle rückwärts eingeparkt hat. Und dass er im Rückspiegel eine Person gesehen habe, die sich von hinten nähert.“ Ein Neurologe hatte zuvor gesagt, dass nach seiner Einschätzung Erinnerungen an die Zeit unmittelbar vor der Tat nicht vorhanden sein dürften.

Quelle: Zeit Online
Stand: 04.02.2014