Koordinierungsstelle „Unabhängige Kommission Antiziganismus“

Ziel

Am Deutschen Institut für Menschenrechte ist die Koordinierungsstelle der Unabhängigen Kommission Antiziganismus angesiedelt. Die Mitglieder der Kommission setzen sich mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Antiziganismus in Deutschland auseinander und nehmen eine Bestandsaufnahme vor, die historische Entwicklungen berücksichtigt. Ziel der Kommissionsarbeit ist die Erstellung eines Berichts für den Bundestag. Das Gremium arbeitet unabhängig, die Inhalte des Berichtes und die Empfehlungen obliegen ausschließlich seiner Entscheidung. Der Bericht soll im Frühjahr 2021 veröffentlicht werden.

Kurzbeschreibung des Projekts

CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vereinbart, eine bundesweite Kommission zum Problem des Antiziganismus in Deutschland einzusetzen. Dieses Gremium, die Unabhängige Kommission Antiziganismus, wurde von der Bundesregierung einberufen und hat sich am 27. März 2019 konstituiert.

Die Mitglieder der Kommission

  • Prof. Dr. Klaus-Michael Bogdal, Professor für Germanistische Literaturwissenschaft an der Universität Bielefeld
  • Dr. Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte
  • Dr. Markus End, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität Berlin
  • Dr. Karola Fings, Projektleitung „Enzyklopädie des NS-Völkermordes an den Sinti und Roma in Europa“ an der Forschungsstelle Antiziganismus am Historischen Seminar der Universität Heidelberg
  • Jana Mechelhoff-Herezi, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
  • Prof. Dr. Elizabeta Jonuz, Professorin für Soziale Arbeit, Migration und Internationales an der Hochschule Hannover
  • Silas Kropf, Freiberuflicher Teamer, Trainer und Referent
  • Prof. Dr. Astrid Messerschmidt, Professorin für Erziehungswissenschaft an der Bergischen Universität Wuppertal
  • Dr. Frank Reuter, Wissenschaftlicher Geschäftsführer der Forschungsstelle Antiziganismus am Historischen Seminar der Universität Heidelberg
  • Prof. Dr. Wolfram Stender, Professor für Soziologie an der Hochschule Hannover
  • Dr. Jane Weiß, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität zu Berlin

Die Kommission hat die Mitglieder Hendrik Cremer und Elizabeta Jonuz zu Koordinator_innen bestimmt. Die Koordinierungsstelle der Unabhängigen Kommission Antiziganismus organisiert die Arbeit der Unabhängigen Kommission Antiziganismus.

Zielgruppen

Der Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus wird Empfehlungen für Maßnahmen gegen Antiziganismus auf der Ebene des Bundes und der Länder enthalten.

Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter_innen

Dr. Hendrik Cremer, Dr. Sarah Kleinmann, Vera Ilic

Förderzeitraum

Die Koordinierungsstelle hat eine Laufzeit von Juli 2019 bis Juni 2021.

Förderung

Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus 2021: Zentrale Forderungen

1. Berufung einer_eines Beauftragten gegen Antiziganismus und Einsetzung eines unabhängigen Beratungskreises

Die Überwindung von Antiziganismus/Rassismus gegen Sinti_ze und Rom_nja ist und bleibt eine dauerhafte Aufgabe für Staat, Politik und Gesellschaft. Deswegen fordert die Kommission die Berufung einer_eines Beauftragten gegen Antiziganismus durch die Bundesregierung. Dieses Amt soll im Bundeskanzleramt angesiedelt werden. Als Teil der Exekutive koordiniert die_der Beauftragte die Maßnahmen zur Überwindung von Antiziganismus und der Prävention ressortübergreifend. Ihr_sein Aufgabenbereich schließt die Koordination und Umsetzung des „Strategischen EU-Rahmens für Gleichstellung, Inklusion und Partizipation der Roma“ in Form der Nationalen Kontaktstelle für Sinti_ze und Rom_nja (NRCP) ein. Die zu berufene Person soll über nachgewiesene Expertise im Themenfeld Antiziganismus verfügen und möglichst parteipolitisch unabhängig sein. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Person über eine möglichst breite Anerkennung und Akzeptanz in den von Antiziganismus betroffenen Communitys verfügt. Das Amt der_des Beauftragten ist mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten.

Die_der Beauftragte gegen Antiziganismus wird durch einen unabhängigen Kreis aus Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft beraten, der von der Bundesregierung in Absprache mit der_dem Beauftragten berufen wird. Bei der Zusammensetzung dieses Beratungskreises ist sicherzustellen, dass die Perspektive der von Antiziganismus Betroffenen mehrheitlich und in einem möglichst breiten Spektrum vertreten ist. Die Agenda und Arbeitsweise der_des Beauftragten wird im Benehmen mit dem unabhängigen Beratungskreis festgelegt.

2. Schaffung einer ständigen Bund-Länder-Kommission

Viele Maßnahmen zur Überwindung von Antiziganismus/Rassismus gegen Sinti_ze und Rom_nja fallen in die Zuständigkeit der Länder (Bildung, Justiz, Polizei etc.). Zur Sicherstellung der Umsetzung zahlreicher in diesem Bericht formulierter Empfehlungen fordert die Kommission deshalb die Schaffung einer ständigen Bund-Länder-Kommission. Der Bund sollte hier von der Möglichkeit Gebrauch machen, Anregungen zu geben und Impulse zu setzen.

Analog zur Bundesebene sind auf der Ebene der Länder Beauftragte gegen Antiziganismus und deren Arbeit begleitende, unabhängige Beratungskreise nach den unter (1) genannten Anforderungen zu berufen. Nach dem Vorbild der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung des Antisemitismus soll die Vertretung der Länder in der einzurichtenden Bund-Länder-Kommission durch die Beauftragten gegen Antiziganismus erfolgen.

3. Umfassende Anerkennung des nationalsozialistischen Genozids an Sinti_ze und Rom_nja

Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus verhinderten die ehemaligen Täter_innen über Jahrzehnte eine Anerkennung des an Sinti_ze und Rom_nja begangenen Völkermords. Diese verweigerte Anerkennung hat entscheidend zum Fortwirken von Antiziganismus/Rassismus gegen Sinti_ze und Rom_nja nach 1945 beigetragen und führte zu einer gravierenden und bis heute andauernden Schlechterstellung von Sinti_ze und Rom_nja auf der Gesetzes- und der Umsetzungsebene in der ‚Wiedergutmachung‘. Die Unabhängige Kommission Antiziganismus fordert daher die Bundesregierung auf, diesen Nachteil umfassend und unmittelbar auszugleichen. Den Überlebenden muss ein Leben in Würde ermöglicht werden. Um den notwendigen Perspektivwechsel einzuleiten, empfiehlt die Kommission dem Bundesministerium der Finanzen, die im Bund und in den Ländern zuständigen Behörden explizit auf die Gültigkeit des Grundsatzes einer Kollektivverfolgung von Sinti_ze und Rom_nja für den Zeitraum vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 hinzuweisen.

Für nicht in Deutschland lebende Überlebende des NS-Völkermordes an Sinti_ze und Rom_nja fordert die Kommission die Einrichtung eines Sonderfonds durch das Bundesministerium der Finanzen für diejenigen, die nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bisher keine oder nur geringfügige Entschädigungen erhalten haben. Eine niedrigschwellige, einmalige Anerkennungsleistung ist für alle Rom_nja und Sinti_ze vorzusehen, die vor der Befreiung ihres damaligen Heimat- oder Emigrationslandes von der NS-Besatzung oder den mit dem NS-Regime kollaborierenden Regierungen geboren wurden. Diejenigen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, sollen laufende Leistungen erhalten.

Die Kommission fordert darüber hinaus, den gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Schaden, der durch die massive Benachteiligung in der Wiedergutmachungspraxis und den fortgesetzten Antiziganismus nach 1945 der Zweiten Generation entstanden ist, umfassend auszugleichen. Den bis 1965 in Deutschland geborenen Kindern der im Nationalsozialismus verfolgten Sinti_ze und Rom_nja sind daher nach dem Vorbild der Stiftung Anerkennung und Hilfe einmalige Pauschalen zur selbstbestimmten Verwendung auszuzahlen.

4. Kommission zur Aufarbeitung des an Sinti_ze und Rom_nja begangenen Unrechts in der Bundesrepublik Deutschland

Sinti_ze und Rom_nja wurde und wird durch staatliche Behörden und andere gesellschaftliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Polizei, Justiz, öffentliche Verwaltung, Ausländer- und Sozialbehörden, Schulen, Jugendämter, Kirchen, Wohlfahrtsverbände) gravierendes Unrecht zugefügt. Deshalb fordert die Kommission die Bundesregierung auf, einen umfassenden Prozess der Aufarbeitung dieses auch als Zweite Verfolgung bezeichneten Unrechts einzuleiten. Dazu ist eine mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen sowie Befugnissen ausgestattete Kommission einzusetzen.

Unter Berücksichtigung der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2017 (2017/2038[INI]) und der Erfahrungen bereits stattgefundener Wahrheitskommissionen zur Aufarbeitung staatlichen Unrechts in Demokratien hat diese Kommission die Aufgabe, auf nationaler wie auf lokaler Ebene zur Beendigung der fortwirkenden Diskriminierung und Ausgrenzung beizutragen. Sie soll die Wahrheit über das begangene und bis heute fortdauernde Unrecht bekannt machen, die Verantwortung benennen und konkrete Schritte festlegen, um nachholende Gerechtigkeit herzustellen und in einen gesellschaftlichen Aufarbeitungsprozess einzutreten. Bei der Einsetzung der Kommission ist sicherzustellen, dass die Perspektiven von Sinti_ze und Rom_nja mehrheitlich und in einem möglichst breiten Spektrum vertreten sind.

5. Anerkennung von geflüchteten Rom_nja als besonders schutzwürdige Gruppe

In der Asylpolitik des wiedervereinigten Deutschlands führten seit 1990 antiziganistisch geprägte Debatten und Praktiken zu einer erheblichen Benachteiligung von Rom_nja, die in Deutschland Schutz vor Diskriminierung, Gewalt und Krieg suchten. Fluchtursachen wurden nicht anerkannt, und auch eine historische Verantwortung wurde für diese Überlebenden und Nachkommen eines vom nationalsozialistischen Deutschland zu verantwortenden Genozids von der Bundesrepublik nicht übernommen. Insbesondere Rom_nja, die aus Jugoslawien und den postjugoslawischen Staaten nach Deutschland flohen, wurde Zugang zu Recht, Wohnen, Gesundheit, Bildung und Arbeit erheblich erschwert oder gar verweigert. Ihnen wurde damit jegliche Zukunftsperspektive verwehrt.

Die Unabhängige Kommission Antiziganismus empfiehlt der Bundesregierung, ein klares Bekenntnis für eine Verantwortung gegenüber den in der Bundesrepublik seit vielen Jahren lebenden Rom_nja abzugeben und die Perspektivlosigkeit derjenigen, die bis heute mit dem unsicheren Status einer Duldung leben müssen, zu beenden. Mit Blick auf die praktische Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes ist klarzustellen, dass die in Deutschland lebenden Rom_nja aus historischen und humanitären Gründen als eine besonders schutzwürdige Gruppe anzuerkennen sind. Landesregierungen und Ausländerbehörden sind aufgefordert, die Praxis der Abschiebung von Rom_nja sofort zu beenden.

Darüber hinaus sind bestehende Barrieren für Rom_nja beim Zugang zum Recht abzubauen. Der Bundesregierung und dem Gesetzgeber des Bundes wird empfohlen, die menschenrechtlich nicht haltbare Einstufung von Serbien, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Montenegro und dem Kosovo als „Sichere Herkunftsstaaten“ zurückzunehmen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wie auch die Verwaltungsgerichte haben bei ihren asylrechtlichen Entscheidungen grundsätzlich zu beachten, dass sich Erfahrungen von Diskriminierung in diesen Staaten im Rahmen staatlicher Strukturen wie auch im Alltag individuell in unterschiedlicher Intensität verdichten können. Daher ist die bisherige Entscheidungspraxis mit Blick auf die tatsächliche Situation von Rom_nja in diesen Staaten zu prüfen. Kumulative Verfolgungsgründe sind anzuerkennen.

6. Umsetzung und Verstetigung von Partizipationsstrukturen

Obwohl die heterogenen Communitys der Sinti_ze und Rom_nja Teil der deutschen Gesellschaft sind, ist ihr Recht auf politische Partizipation bis heute nur unzureichend verwirklicht. Dies betrifft sowohl öffentlich-rechtliche Bereiche wie Medien, Wissenschaft sowie Behörden und andere staatliche Institutionen als auch verbindliche und auf Dauer angelegte politische Partizipationsstrukturen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene.

Die Unabhängige Kommission Antiziganismus fordert die politisch Verantwortlichen deshalb auf, effektive und nachhaltige Partizipationsstrukturen für die Communitys der Sinti_ze und Rom_nja auf allen Ebenen zu schaffen. Dies umfasst ein Vertretungs- und Stimmrecht für Organisationen der Sinti_ze und Rom_nja in allen staatlichen Gremien, in denen es um die Angelegenheiten der Communitys der Sinti_ze und Rom_nja geht bzw. in denen Antiziganismus entgegengewirkt werden muss, wie zum Beispiel den Rundfunkräten und Landesmedienanstalten. Zudem ist die zivilgesellschaftliche Arbeit der Organisationen von Sinti_ze und Rom_nja in Deutschland durch transparente Strukturen einer dauerhaften finanziellen Förderung zu stärken. Partizipationsmodelle, wie Staatsverträge und/oder Partizipationsräte und ähnliche Maßnahmen, sollen auf Bundes- und Länderebene in Zusammenarbeit mit den Communitys umgesetzt und gesetzlich verankert werden. Dabei ist die Heterogenität der Organisationen in der Partizipation und materiellen Förderung abzubilden.

Die Kommission fordert die Bundesregierung auf, dem Bundestag in regelmäßigen, längstens aber vierjährlichen Abständen Berichte über den Umsetzungsstand der hier formulierten Handlungsempfehlungen vorzulegen. Zu den Berichten sollen parlamentarische Anhörungen stattfinden.

Im Übrigen empfiehlt die Kommission die Etablierung einer wirkungsorientierten Gesamtstrategie auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zur Schaffung eines stärkeren Bewusstseins für sämtliche Erscheinungsformen von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Rechtsextremismus in allen Lebensbereichen, im öffentlichen Raum wie auch in staatlichen Institutionen. Insbesondere ist – unter Einbeziehung und Mitwirkung Schwarzer Communitys in Deutschland – die Einrichtung und Gestaltung einer Kommission zu empfehlen, die sich mit Anti-Schwarzen-Rassismus befasst.

Der in diesem Bericht aus unterschiedlichen Perspektiven dokumentierte Antiziganismus stellt ein aktuelles, historisch gewachsenes und eigenständiges Macht- und Gewaltverhältnis dar, dessen bislang radikalste Ausprägung der staatlich organisierte Genozid im Nationalsozialismus war. Die Bundesregierung und der Bundestag, in deren Auftrag die Unabhängige Kommission Antiziganismus ihre Empfehlungen ausgearbeitet hat, stehen nunmehr in der Verantwortung, gezielt, unmittelbar und ohne Nivellierung der Besonderheit von Antiziganismus dessen Bekämpfung und Überwindung auf die politische Agenda zu setzen.

Pressemitteilung (03.06.2021): Unabhängige Kommission Antiziganismus fordert grundlegenden Perspektivwechsel in der Gesellschaft

Tagung zum Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus am 4./5. Juni

Berlin. Antiziganismus stellt ein massives gesamtgesellschaftliches Problem in Deutschland dar. So lautet das Resümee des Berichts der Unabhängigen Kommission Antiziganismus, der vom Deutschen Bundestag in Auftrag gegeben wurde. Die zentralen Inhalte des Kommissionsberichts werden am 4. und 5. Juni 2021 bei einer Online-Veranstaltung präsentiert. Der Bericht stützt sich auf 15 aktuelle, von der Kommission initiierte Studien. Sie greifen besonders die Perspektiven der Betroffenen auf. Hierfür wurden breite empirische Erhebungen durchgeführt.

Antiziganistischer Rassismus ist eine „allumfassende Alltagserfahrung für Sinti_ze und Rom_nja“, so die Kommission. Der Bericht konstatiert ein „Versagen deutscher Politik, deutscher Gesetzgebungen und deren Rechtsanwendung“. Untersucht wurde Antiziganismus beispielsweise in kommunaler Verwaltung, Schulbüchern und Polizei. Mehrere empirische Studien weisen hier institutionellen Antiziganismus nach.

Die Kommission fordert eine umfassende Strategie gegen Antiziganismus. „Wir brauchen einen grundlegenden Perspektivwechsel in der deutschen Gesellschaft, der die strukturellen Ursachen des Problems in den Blick nimmt.“ Entscheidend sei in diesem Kontext auch eine „Politik der nachholenden Gerechtigkeit“, „die das seit 1945 begangene Unrecht gegenüber Überlebenden und deren Nachkommen ausgleicht“.

Zudem fordert die Kommission, „effektive und nachhaltige Partizipationsstrukturen für die Communitys der Sinti_ze und Rom_nja auf allen Ebenen zu schaffen“. Diese müssten verbindlich und auf Dauer angelegt sein.

Die Unabhängige Kommission Antiziganismus empfiehlt Bund und Ländern, Beauftragte gegen Antiziganismus zu berufen und eine ständige Bund-Länder-Kommission zu schaffen, um die Arbeit gegen Antiziganismus auf höchster Ebene politisch zu verankern.

Eine weitere Forderung der Kommission lautet: „Die zahlreichen Defizite bei der ‚Wiedergutmachung’ des Unrechts gegenüber Sinti_ze und Rom_nja müssen umgehend kompensiert und den Überlebenden ein Leben in Würde ermöglicht werden.“ Darüber hinaus solle ein umfassender Prozess der Aufarbeitung der sogenannten Zweiten Verfolgung nach 1945 durch eine von Perspektiven von Sinti_ze und Rom_nja geprägte Wahrheitskommission eingeleitet werden.

Der Bericht macht weiterhin deutlich, dass es in der Asylpolitik seit Jahrzehnten zu einer erheblichen Benachteiligung von Rom_nja, die in Deutschland Schutz vor Verfolgung, Diskriminierung, Gewalt und Krieg suchten, gekommen ist. Die Unabhängige Kommission Antiziganismus empfiehlt der Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der europäischen Dimension des nationalsozialistischen Genozids ein klares Bekenntnis zu einer besonderen Verantwortung: „Die Abschiebung von Rom_nja aus der Bundesrepublik sowie die Perspektivlosigkeit derjenigen, die bis heute mit dem unsicheren Status einer Duldung leben müssen, sind zu beenden.“

Über die unabhängige Kommission Antiziganismus

Die Unabhängige Kommission Antiziganismus wurde vom Deutschen Bundestag eingesetzt. Das Gremium hat sich – nach vorangegangenen fachlichen Konsultationen mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma – am 27. März 2019 im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat konstituiert. Ihm gehören 11 Personen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft an, die sich mit Antiziganismus beziehungsweise Rassismus gegen Sinti_ze und Rom_nja befassen.

Der gesamte Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus „Perspektivwechsel – Nachholende Gerechtigkeit – Partizipation“ ist bisher noch nicht erschienen; er wird in Kürze unter anderem als Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden.

Quelle: Institut für Menschenrechte

Stand: 15.06.2021