Unabhängige Kommission Antiziganismus: Bericht über Antiziganismus vorgelegt

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesinnenminister Seehofer vorgelegten Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus zur Kenntnis genommen. Der Bericht wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zur weiteren Behandlung und Beratung übermittelt.

Bekämpfung des Antiziganismus: Der Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus wurde am Mittwoch im Kabinett vorgestellt. 

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die aktuelle 19. Legislaturperiode wurde vereinbart, ein Expertengremium zum Thema „Antiziganismus“ einzusetzen.

Dieses Gremium, die Unabhängige Kommission Antiziganismus, hatte sich nach vorangegangenen fachlichen Konsultationen mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma am 27. März 2019 im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zusammengeschlossen.

Die Expertinnen und Experten haben nach zweijähriger Arbeit ihren Bericht mit zahlreichen Forderungen und Empfehlungen abgeschlossen. Dabei hat der Expertenkreis unabhängig und selbständig seine Arbeitsagenda festgelegt und abgearbeitet. Dieser Bericht wurde am Mittwoch von der Bundesregierung zur Kenntnis genommen.

Grundlage für weitere gesellschaftspolitische Diskussionen

Der Bericht beinhaltet Ausführungen zu antiziganistischen Erscheinungsformen und qualitativen sowie quantitativen empirischen Gegebenheiten in Deutschland, auch und gerade aus Perspektive der Sinti und Roma.

Zudem beleuchtet er die unterschiedlichsten Bereiche und Ausprägungen des Antiziganismus und schafft eine allgemeine Grundlage für weiterführende gesellschaftspolitische Diskussionen, die im Deutschen Bundestag zu führen sind.

Auch Bundeskanzlerin Merkel betonte bei der erst kürzlich erfolgten Verleihung des Europäischen Bürgerrechtspreises der Sinti und Roma die Bedeutung der Bekämpfung des Antiziganismus: „Wir alle sind gefordert, uns gegen jede Form von Antiziganismus zu wenden, hierzulande und in ganz Europa. Die Grundrechte und Grundwerte, die unsere Gesellschaft einen, sind unvereinbar mit antiziganistischen Auswüchsen aller Art.“

Quelle: Bundesregierung

Stand: 21.05.2021