1938-1940: Deportation of the Roma and Sinti

Hitler’s pseudoscientific attack on the „Gypsies“ of Europe

In 1938, there were approximately 35,000 so-called Gypsies living in Germany and Austria. Named for their supposed origin in Egypt (the ethnic group actually originated in northern India), most of the “Gypsies” belonged to the Roma and Sinti tribes.

The Roma and Sinti in Europe had long suffered from discrimination and ostracism, which only worsened under the Third Reich. With the rise of Nazism came an obsession with racial purity and eugenics.

Hitler’s regime charged Dr. Robert Ritter, Dr. Sophie Ehrhardt and nurse Eva Justin with conducting extensive pseudoscientific research into the genealogies of Roma and Sinti communities. In 1940, Ritter claimed that 90% of “Gypsies” in Germany were “of mixed blood,” and “the products of matings with the German criminal asocial subproletariat.”

By this logic, anyone with a drop of Roma or Sinti blood was deemed alien, prone to criminality and unsuited for society. Tens of thousands of Roma and Sinti were deported to concentration camps, where they were subjected to forced labor, medical experimentation and extermination. Historians estimate that the Nazi regime and its allies killed around 25% of all European Roma, possibly as many as 220,000.

Pictures & Soure: Retronaut
Date: 29.12.2015

Beleidigung vor Gericht: Prozess um „schwulen vollgefressenen Zigeuner“

Das Amtsgericht Treysa beschäftigte sich mit einer Beleidigung in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt.

Wegen Beleidigung musste sich ein 74 Jahre alter Häftling der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt kurz vor Weihnachten vor dem Amtsgericht Treysa verantworten. Nach einem Bericht der „Hessischen Allgemeinen“ warf ihm die Staatsanwaltschaft Marburg vor, im vergangenen Februar einen damaligen Mitgefangenen wiederholt rassistisch und homophob beschimpft zu haben.

Unter anderem soll die Äußerung „schwuler vollgefressener Zigeuner“ gefallen sein. Auch habe der Angeklagte, der von Beruf Dachdeckermeister ist, seinem Mithäftling mit einer obszönen Geste den Hintern zugedreht.

Zeuge und Staatsanwaltschaft schlagen Entschuldigung vor

Vor Gericht räumte der Angeklagte die Vorwürfe nur teilweise ein. Die Aggressionen seien vielmehr von dem damaligen Mithäftling ausgegangen, der ihn selbst als „Nazischwein“ und „Steuerhinterzieher“ beleidigt habe. Der mittlerweile aus der Haft entlassene 62-Jährige wies als geladener Zeuge diese Anschuldigung zurück, konnte sich aber nicht mehr an alle Details der Auseinandersetzung erinnern. „Wenn er sich öffentlich entschuldigen würde, würde mir das reichen“, sagte er nach Angaben der „Hessischen Allgemeinen“.

Die Staatsanwaltschaft griff diesen Vorschlag auf und baute dem Angeklagten damit eine goldene Brücke. Während der 74-Jährige zunächst auf eine gleichzeitige Entschuldigung des früheren Mithäftlings beharrte, gab er nach einigem Zureden der Verteidigung schließlich nach und entschuldigte sich noch im Gerichtssaal bei dem 62-Jährigen.

Das Verfahren wurde im Einvernehmen aller Prozessbeteiligten eingestellt.

Quelle: Queer.de
Stand: 25.12.2015

Hetze gegen Sinti und Roma: Geldstrafe für Online-Pöbelei

Das Amtsgericht Halle hat am Mittwoch den halleschen Frührentner Rolf B. zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.850 Euro verurteilt. Grund: Er hat auf seiner Internetseite gegen Sinti und Roma gehetzt.

Er schimpfte im Internet über „Asylbetrüger“ und „Asylschmarotzer“, schrieb immer wieder in abfälliger Weise über den Zuzug von „Zigeunern auf der Silberhöhe“ – nun wurde der Hallenser Rolf B. wegen Volksverhetzung bestraft. Das Amtsgericht verurteilte den 50-Jährigen am Mittwoch zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.850 Euro. Amtsrichter Thomas Dancker sah den Tatbestand der Volksverhetzung als „eindeutig erfüllt“ an; B. stelle in seinen Texten ausschließlich Behauptungen auf ohne jede Differenzierungen. Vor Gericht bestritt B. keineswegs, die Texte geschrieben zu haben, wehrte sich aber dagegen, als „Ausländerhasser“ dargestellt zu werden. „Das ist nicht der Fall“, sagt B., der ohne einen Verteidiger erschienen war. Das Wort Zigeuner sei außerdem kein Schimpfwort für ihn. „Die bezeichnen sich doch selber so“, sagte er. „Auf keinen Fall“ habe er es abfällig gemeint. Konkret ging es um zwei Texte, die B. im November vergangenen Jahres auf einer von ihm betriebenen, für ihre rechte Propaganda einschlägig bekannten Internetseite veröffentlicht hatte. Auch weitere Texte wurden verlesen, die B. teils selbst verfasst, teils von anderen Internetseiten übernommen und auf seine eigene gestellt hatte. Vor Gericht sagte B. zwar, er habe sein „Projekt“ zwischenzeitlich wieder eingestellt. Tatsächlich wird er bei der zentralen Registrierungsstelle für die deutschen Internet-Domains, Denic, aber weiter als Besitzer geführt. Regelmäßig erscheinen dort neue Beiträge mit klar ausländerfeindlichem Anstrich – Autorennamen sucht man indes vergeblich unter den Texten, ebenso wie ein Impressum. Freilich ist B. längst nicht so harmlos, wie er sich vor Gericht darstellte. Als NPD-Mitglied spielt er eine Rolle im Umfeld bei der rechtsextremen, sogenannten „Brigade Halle“, die unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Torsten Hahnel von der halleschen Arbeitsstelle Rechtsextremismus beim Verein „Miteinander“ nennt das gestrige Urteil „konsequent“. B. habe über Monate eine hemmungslose Hetze betrieben; eine Demokratie dürfe sich das nicht gefallen lassen. Insofern sei die Verurteilung eine „gute Nachricht“, allerdings bleibe die Frage, ob solche Verfahren nicht schneller abgeschlossen werden müssten. Klar sei auch: An anderer Stelle werde weitergehetzt. So sei der Facebook-Account der „Brigade“ zwar mehrfach gelöscht worden, dafür habe die Gruppe jüngst über Twitter unter anderem zu Angriffen auf linke Politiker aufgerufen. In seiner Urteilsbegründung zog Amtsrichter Dancker eine klare Trennlinie zwischen Meinungsfreiheit Volksverhetzung. B.’s Texte seien klar geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Der sei aber ein immens hohes Gut, und wohin die dauerhafte Störung des öffentlichen Friedens führen kann, habe die Weimarer Republik gezeigt. Rolf B. verwende „nur“ Worte, aber „es finden sich Leute, die Worte in Taten umsetzen“, so Dancker. Mit seinem Urteil folgte der Amtsrichter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Schon vor der Urteilsverkündung hatte B. gesagt, sollte er zu einer Geldstrafe verurteilt werden, „können sie mich auch gleich einsperren“. Von seiner Rente könne er die Strafe jedenfalls nicht bezahlen. B.’s Frau ist Hartz-IV-Empfängerin. Dabei hätte die ganze Sache für B. deutlich billiger werden können. Vor Gericht landete der Fall nur, weil B. Einspruch gegen einen Strafbefehl erhoben hatte. Der hatte eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro vorgesehen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung
Stand: 16.12.2015

Papuşa survived the Romani Holocaust – now she begs in Stockholm

Papuşa Ciuraru, 81, survived the genocide of the Roma people during the Second World War. She is now a beggar on the streets of Stockholm. It’s freezing. But I do it for my dear grandchildren, she says.

An old woman is begging by the entrance to Kungshallen, a food court at Hötorget in central Stockholm. Her face is wrinkled and her body is weighed down under her two coats. The old woman would like enter the food court to warm up her frozen fingers. Approach the guests with her empty coffee cup and ask for some coins. But every time she has tried to enter, a waiter or a guard has come up to her:

– You have to leave!

– You scare our guests!

The woman’s name is Papuşa Ciuraru and what neither the restaurant guests, nor the waiters know is that she is one of the great survivors of the 20 century. Looking at her ID, you would think that Papuşa is born in 1945. That is not true. The date was set by Romanian authorities at the end of the Second World War, when there was chaos in Europe with far more refugees than today. In fact Papuşa Ciuraru was born several years earlier. Around 1934, according to people close to her. That means that Papuşa – her name means „doll“ in Romanian – is around 81 years old. She grew up close to the town of Buhuși in northeastern Romania. Her father and grandfather were skilled metal workers and the family were nomads, travelling from village to village with their horse and wagon selling copper kettles. On a winter day in 1942, Romanian policemen approached their camp and started shooting. Continue reading Papuşa survived the Romani Holocaust – now she begs in Stockholm

„Vergasen“ – Wir haben ein zunehmendes Problem: Antiziganismus

Die Schändung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma mit einem Hakenkreuz und dem Wort „Vergasen“ ist die jüngste Eskalationsstufe des alltäglichen Antiziganismus. Dieser wird vor allem von Vertretern der bürgerlichen Mitte geschürt.

Das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma im Zentrum wurde mit Hakenkreuzen beschmiert. Die Täter hinterließen unter anderem den Schriftzug „Vergasen“. Dies teilte die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas Ende Oktober 2015 in Berlin mit.

Im Jahr 1992 beschloss die damalige Bundesregierung nach jahrelangem Druck verschiedener Selbstorganisationen, ein „Denkmal für die Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma“ zu errichten. Um den Text einer zunächst geplanten Widmung des Denkmals gab es zwischen den beiden von der Bundesregierung in die Vorbereitungen einbezogenen Opferverbänden Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und Sinti Allianz Deutschland sowie der Bundesregierung jahrelange einen unwürdigen Streit.

Die Bundesregierung hatte die stigmatisierende Bezeichnung der Mehrheitsgesellschaft „Zigeuner“ für den Denkmaltext vorgesehen, was der Zentralrat als unwürdig und unzumutbar ablehnte. Hier zeigte sich mindestens eine fehlende Sensibilisierung, die neues Vertrauen in die Lernfähigkeit des deutschen Staates zerstörte.

Widerstand gegen den Bau des Denkmals gab es aus den Reihen der Berliner CDU. Der damalige Bürgermeister Eberhard Diepgen meinte, in der Stadt gebe es „keinen Platz für ein weiteres Mahnmal.“ Der damalige CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky erklärte, „wir müssen noch erhobenen Hauptes durch die Stadt gehen können.“ Die durch die Meinungsverschiedenheiten verzögerten Bauarbeiten zum Denkmal begannen dann symbolisch am 19. Dezember 2008, dem offiziellen Gedenktag des Bundesrates für die Opfer des Völkermordes an den Sinti und Roma.

Das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas wurde am 24. Oktober 2012 im Beisein der Bundeskanzlerin Angela Merkel und des Bundespräsidenten Joachim Gauck eingeweiht.5 Es befindet sich in Berlin-Mitte etwas südlich des Reichstages. Der israelische Künstler Dani Karavan schuf ein kreisrundes Wasserbecken mit zwölf Metern Durchmesser mit schwarzem Grund. In die Beckenmitte platzierte der Künstler eine dreieckige steinerne Stele, die von oben gesehen an den Winkel auf der Kleidung der KZ-Häftlinge erinnert. Auf der Stele liegt eine frische Blume. Immer wenn sie verwelkt ist, versinkt der Stein in einen Raum unter dem Becken, wo eine neue Blume auf den Stein gelegt wird, um danach wieder hochzufahren und aus dem Wasserbecken emporzusteigen.

Die Schmierereien sind inzwischen entfernt worden. Die Stiftung, die auch für die Betreuung des Denkmals zuständig ist, habe Anzeige erstattet und die Sicherheitsmaßnahmen an der Gedenkstätte nahe dem Brandenburger Tor verstärkt. Der Staatschutz wurde eingeschaltet und ermittelt nun gegen Unbekannt. Continue reading „Vergasen“ – Wir haben ein zunehmendes Problem: Antiziganismus